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Sondersparprodukt

Unser "VorteilsSchmankerl"

Das sichere Neugeldangebot - Herz ist Trumpf!

Mit unserem aktuellen Sondersparprodukt "VorteilsSchmankerl" profitieren Mitglieder gleich doppelt: Das "Schmankerl" sichert Ihnen einen attraktiven Zinssatz von 2,0 % p.a.1, bzw. für Mitglieder von 2,1 % p.a.bei frei wählbarer Zinsbindung von 24 oder 36 Monaten. Legen Sie Ihr Neugeld1 sicher an und bleiben Sie dabei auf Wunsch flexibel.

Attraktiv

Fester Zinssatz mit attraktiven Konditionen

Sicher

Sichere Geldanlage ohne Kursrisiko 

Transparent

Keine verstecken Kosten und Gebühren 

Aktuelle Konditionen

MitgliedschaftLaufzeitZinssatz p.a.1
  •  
24 Monate2,1 % 
  •  
36 Monate2,1 % 
  •  
24 Monate2,0 % 
  •  
36 Monate2,0 % 

VorteilsSchmankerl eröffnen

Wenn Sie bereits für das OnlineBanking freigeschaltet sind, können Sie das VorteilsSchmankerl dort mit nur wenigen Klicks online eröffnen - wir übernehmen die Nachbearbeitung des Antrags in diesem Fall digital. Natürlich begrüßen wir Sie auch gerne bei uns vor Ort und nehmen Ihren Antrag persönlich auf. Wählen Sie hierfür einfach „Jetzt Termin vereinbaren”.

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Um dieses Angebot und alle Vorteile nutzen zu können, brauchen Sie ein Konto bei uns. Eröffnen Sie Ihr Konto hier direkt online.

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1 Festzins 2,00 % p.a.; MitgliederVorteil 0,10 % p.a. bei frei wählbarer Zinsbindung 24 oder 36 Monaten. Kündigungssperrfrist abhängig von der Laufzeit 21 oder 33 Monaten, Kündigungsfrist 3 Monate. Mindestanlagebetrag 5.000 €, Höchstbetrag 100.000 € pro Kunde. Zinszahlung jährlich bzw. zum Laufzeitende. Nach Ablauf automatische Weiterführung als Diridari-Sparbuch zu den dann gültigen Konditionen.

Angebot gilt ausschließlich für Mitglieder und nur für Neugeld (Gelder, die in den letzten 12 Monaten nicht auf Konten oder Depots bei der Raiffeisenbank München-Süd eG oder deren Verbundpartner angelegt waren). 

Stand: 06.10.2025

FAQ zum Sonderprodukt

Kann ich die Anlagesumme zwischendurch erhöhen?

Nein. Sie entscheiden sich zu Vertragsbeginn für eine Summe, die Sie anlegen möchten. Zuzahlungen während der Laufzeit sind nicht möglich.

Wann bekomme ich die Zinsen?

Die Zinsgutschrift erfolgt jeweils zum Zinsbindungsende.

Was ist ein Freistellungsauftrag?

Mit einem Freistellungsauftrag bleiben Ihre Kapitalerträge maximal bis zur Höhe des Sparerpauschbetrags steuerfrei. Dieser beträgt 1.000 Euro bei Ledigen und 2.000 Euro bei gemeinsam veranlagten Eheleuten oder eingetragenen Lebenspartnern. Sparer mit geringeren Sparguthaben werden damit vor einer übermäßigen Besteuerung bewahrt.

Um die Steuerbefreiung zu erhalten, müssen Sie Ihrer Raiffeisenbank München-Süd eG einen Freistellungsauftrag erteilen. Liegt der Bank kein Freistellungsauftrag vor, ist sie gesetzlich verpflichtet, auf alle Kapitalerträge 25 Prozent Abgeltungssteuer – zuzüglich Solidaritätszuschlag und gegebenenfalls Kirchensteuer – an das Finanzamt abzuführen.

Der Sparerpauschbetrag lässt sich auch auf mehrere Konten und Geldanlagen bei verschiedenen Kreditinstituten verteilen. Sie müssen jedem einzelnen Institut einen gesonderten Freistellungsauftrag erteilen. Die Summe aller erteilten Freistellungsaufträge ist auf den maximalen Sparerpauschbetrag begrenzt.

Wenn Ihr Einkommen unterhalb der Einkommenssteuergrenze liegt, müssen Sie keine Kapitalerträge versteuern. Dies ist zum Beispiel bei Minderjährigen der Fall, die noch nicht über ein eigenes Einkommen verfügen. Damit die Bank, bei der die Geldanlage besteht, die Steuer nicht automatisch abführt, müssen Sie ihr eine sogenannte Nichtveranlagungsbescheinigung – auch NV-Bescheinigung genannt – vorlegen. Diese Bescheinigung erhalten Sie auf Antrag bei Ihrem Finanzamt. Die Steuerbefreiung ist bei einer NV-Bescheinigung nicht auf den obengenannten Sparerpauschbetrag begrenzt.

Freistellungsauftrag

Wie wird die Kirchensteuer abgeführt?

Die nachfolgenden Ausführungen sind für Sie nur interessant, wenn Sie kirchensteuerpflichtig sind, also Mitglied einer Kirchensteuer erhebenden Religionsgemeinschaft. Seit 2015 greift das automatisierte Kirchensteuerverfahren. Ihre Raiffeisenbank München-Süd eG führt die anfallende Kirchensteuer auf die Kapitalerträge zusammen mit der Kapitalertragssteuer automatisch an das Finanzamt ab. Dazu rufen die Banken einmal jährlich das sogenannte Kirchensteuerabzugsmerkmal (KiSTAM) beim Bundeszentralamt für Steuern (BZSt) ab. Wenn Sie allerdings beim BZSt einen Sperrvermerk beantragt haben, erhält die Bank auf ihre Abfrage nur einen neutralen Nullwert vom BZSt. In diesem Fall müssen Sie die auf die abgeführte Kapitalertragssteuer noch anfallenden Kirchensteuerbeträge gegenüber Ihrem Wohnsitzfinanzamt deklarieren. Wichtig: Wenn keine Kapitalertragssteuer anfällt – zum Beispiel bei ausreichendem Freistellungsauftrag oder Vorliegen einer NV-Bescheinigung – fällt auch keine Kirchensteuer an.