Update des Bankrechnerschlüssels für Ihre Zahlungsverkehrssoftware
Im Rahmen der Sicherheitsempfehlungen des Bundesamtes für Sicherheit in der Informationstechnik (BSI), den Anforderungen zu PSD2 und mit der Unterstützung von EBICS 3.0 ist ein Update des Bankrechnerschlüssels und eine Anhebung auf eine Schlüssellänge von 2048 Bit zwingend erforderlich.
Die Umstellung auf den neuen Bankschlüssel findet am Wochenende 10. und 11.07.2021 automatisch statt. Ab diesem Zeitpunkt ist eine Übertragung mit dem alten Schlüssel und einer Schlüssellänge von 1.024 Bit nicht mehr möglich.
So funktioniert die Umstellung:
- Bei der ersten Übertragung nach der Änderung des Bankrechnerschlüssels erhalten Sie einen technischen Returncode.
- Bitte bestätigen Sie den von Ihrem Zahlungsverkehrsprogramm ausgegebenen Hinweis,
da sonst ab dem 11.07. keine Zahlungsverkehr mehr möglich ist.
Ab dem 11.07.2021 gelten folgende Hash-Werte:
Schlüsselpaar 2048
Verschlüsselung / Länge 2048
Hashwert E002
C4 03 6E 7D 17 31 7B 8F
8C DE 3C D2 C8 1E ED 3C
4E 3F BD 92 4D A3 F3 C0
B4 24 E5 16 0A 27 FE 48
Authentifizierung / Länge 2048
Hashwert X002
88 74 C8 0B 8C 15 F3 B8
36 B2 2A 6B A6 71 73 61
7D ED 21 54 BC EE 33 36
10 27 08 29 E1 A8 29 8B
- Onur Mete
- Teamleiter Zahlungsverkehrsberatung
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- Claudia Bronold
- Referentin elektronische Bankdienstleistungen
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