Anleger müssen bei der Erteilung von Freistellungsaufträgen die Steuer-ID angeben, die Sie vom Bundeszentralamt für Steuern (BZSt) erhalten haben. Mit dem folgenden Formular können Sie uns diese Nummer einfach und bequem mitteilen.
Bei gemeinsam erteilten Freistellungsaufträgen von Eheleuten ist auch die Steuer-ID des Ehegatten zu vermerken.
Sie haben vom Bundeszentralamt für Steuern (BZSt) Ihre Steuer-ID noch nicht erhalten oder sie ist nicht mehr auffindbar? Sie können diese unter www.bzst.de anfordern.