Tagesgeld

Das VR-FlexKonto - Eine gute Alternative für Ihre Geldanlage

Gönnen Sie sich mit einem Tagesgeldkonto die maximale Freiheit bei der Geldanlage: Sie zahlen ein, wann und wie viel Sie möchten. Sie verfügen darüber, wie es Ihnen passt – wenn Sie möchten sogar täglich.

Vorteile

  • Sie kassieren feste Zinsen auf Ihr angespartes Guthaben.
  • Sie setzen auf eine sichere Anlage, gehen kein Kursrisiko ein.
  • Sie können Ihr Kapital in einen flexiblen Auszahlplan umwandeln.
  • Sie können Ihr Tagesgeldkonto online eröffnen und führen.

Konditionen

Die Höhe der Zinsen richtet sich nach der Höhe des Guthabens. Verfügungen sind jederzeit über ein Referenzkonto möglich. Dafür benötigen Sie ein Girokonto unter der gleichen Kundennummer. Sofern Sie keins haben, wird dieses automatisch mit eröffnet. Barabhebungen und Überweisungen sind über Ihr separates Girokonto bei uns im Haus jederzeit möglich. Unser Tagesgeld VR-Flex ist eine Sichteinlage mit betragsabhängiger Staffelverzinsung und ist nicht zum Zahlungsverkehr zugelassen. Die Bank kann die Zinssätze veränderten Marktverhältnissen anpassen. Unter 5.000 Euro wird die Einlage nicht verzinst.

Produkteckdaten

WährungEUR

Zinsbindungsartvariabel
Klassifizierung HabenzinsTaggenaue Saldobetrachtung
Betrag ab Zinssatz
0 EUR 0,00 % p. a.
5.000,00 EUR 1,00 % p. a.
12.500,00 EUR 1,00 % p. a.
25.000,00 EUR 1,00 % p. a.
50.000,00 EUR 1,00 % p. a.
100.000,00 EUR 1,00 % p. a.
250.000,00 EUR 1,00 % p. a.
500.000,00 EUR 0,00 % p. a.
Negativer Habenzins
AbrechnungsrhythmusMonatlich
ZinsvereinbarungVariabel
Zinssatzab Saldo
0,00 % p. a.0 EUR
0,00 % p. a.0,01 EUR
0,00 % p. a.250.000,01 EUR
Hinweis: Der Negativer Habenzins gilt anteilig bis zum jeweiligen Saldo.

Video-Legitimation

Neukundinnen und Neukunden können sich bei der Kontoeröffnung per VideoIdent legitimieren. Die Identifizierung erfolgt durch unseren externen Dienstleister, IDnow
GmbH, München.

 

Das brauchen Sie

  • PC, Notebook, Smartphone oder Tablet mit Kamera oder Webcam
  • einen gültigen Personalausweis oder Reisepass mit Meldebescheinigung

 

So funktioniert´s

  • Webseite unseres Partners IDnow öffnen
  • persönliche Daten erfassen
  • Ident-App herunterladen (nur bei Tablet oder Smartphone)
  • per Video-Chat mit einer Mitarbeiterin/einem Mitarbeiter unseres Partners IDnow identifizieren (Dauer ca. sieben bis zehn Minuten)

 

Wenn Sie ein Gemeinschaftskonto eröffnen, kann sich die zweite Kontoinhaberin/der zweite Kontoinhaber in gleicher Weise per Video-Chat legitimieren, das geht orts- und zeitunabhängig von der ersten Inhaberin/von dem ersten Inhaber.

Bitte nutzen Sie folgenden Link, um sich per Video-Legitimation zu identifizieren:
Video-Legitimation durchführen

Die Legitimation erfolgt sicher über eine verschlüsselte Verbindung.

Noch Fragen?

Wir sind natürlich gerne für Sie da, wenn Sie noch Fragen haben, Unterstützung bei einem Online-Abschluss wünschen oder lieber einen Termin vereinbaren möchten.

Häufige Fragen zum Tagesgeld

Wie schnell komme ich an mein Geld?

Sie können jederzeit über Ihr gesamtes Erspartes verfügen und beliebige Beträge auf das von Ihnen angegebene Referenzkonto überweisen. Bargeld vom Tagesgeldkonto abheben können Sie nicht, da es kein Girokonto ist.

Kann ich beliebig viel Geld als Tagesgeld anlegen?

Sie können so viel Geld als Tagesgeld anlegen, wie Sie möchten. Eine Begrenzung nach oben gibt es nicht.

Wann bekomme ich die Zinsen?

Die Zinsgutschrift erfolgt monatlich, vierteljährlich, halbjährlich oder jährlich. Wann die Zinsgutschrift genau erfolgt, steht in Ihren Unterlagen. Oder Sie fragen Ihren Berater.

Was ist ein Freistellungsauftrag?

Mit einem Freistellungsauftrag bleiben Ihre Kapitalerträge maximal bis zur Höhe des Sparerpauschbetrags steuerfrei, das heißt 1.000 Euro bei Ledigen beziehungsweise 2.000 Euro bei gemeinsam veranlagten Eheleuten oder eingetragenen Lebenspartnern. Sparer mit geringeren Sparguthaben werden damit vor einer übermäßigen Besteuerung bewahrt.

Um diese Steuerbefreiung zu erhalten, müssen Sie Ihrer VR-Musterbank+ einen Freistellungsauftrag erteilen. Liegt der Bank kein Freistellungsauftrag vor, muss sie per Gesetz automatisch 25 Prozent Abgeltungssteuer zuzüglich Solidaritätszuschlag und gegebenenfalls Kirchensteuer auf alle Kapitalerträge an das Finanzamt abführen.

Der Sparerpauschbetrag kann auch auf mehrere Konten und Geldanlagen bei verschiedenen Kreditinstituten verteilt werden. Sind die Konten bzw. Geldanlagen auf mehrere Institute verteilt, müssen Sie jedem dieser Institute einen gesonderten Freistellungsauftrag erteilen. Die Summe aller erteilten Freistellungsaufträge ist auf den maximalen Sparerpauschbetrag begrenzt (siehe oben).

Wenn Ihr Einkommen unterhalb der Einkommensteuergrenze liegt, müssen Sie keine Kapitalerträge versteuern. Dies ist zum Beispiel bei Minderjährigen der Fall, die noch nicht über ein eigenes Einkommen verfügen. Damit die Bank, bei der die Geldanlage besteht, die Steuer nicht automatisch abführt, müssen Sie ihr eine sogenannte Nichtveranlagungsbescheinigung – auch NV-Bescheinigung genannt – vorlegen. Diese Bescheinigung erhalten Sie auf Antrag bei Ihrem Finanzamt. Die Steuerbefreiung ist bei einer NV-Bescheinigung nicht auf den vorgenannten Sparerpauschbetrag begrenzt.

Wie wird die Kirchensteuer abgeführt?

Die nachfolgenden Ausführungen sind für Sie nur interessant, wenn Sie kirchensteuerpflichtig sind, also Mitglied einer Kirchensteuer erhebenden Religionsgemeinschaft. Seit 2015 greift das automatisierte Kirchensteuerverfahren. Ihre VR-Musterbank+ führt die anfallende Kirchensteuer auf die Kapitalerträge zusammen mit der Kapitalertragssteuer automatisch an das Finanzamt ab. Dazu rufen die Banken einmal jährlich das sogenannte Kirchensteuerabzugsmerkmal (KiSTAM) beim Bundeszentralamt für Steuern (BZSt) ab. Wenn Sie allerdings beim BZSt einen Sperrvermerk beantragt haben, erhält die Bank auf ihre Abfrage nur einen neutralen Nullwert vom BZSt. In diesem Fall müssen Sie die auf die abgeführte Kapitalertragssteuer noch anfallenden Kirchensteuerbeträge gegenüber Ihrem Wohnsitzfinanzamt deklarieren. Wichtig: Wenn keine Kapitalertragssteuer anfällt – zum Beispiel bei ausreichendem Freistellungsauftrag oder Vorliegen einer NV-Bescheinigung – fällt auch keine Kirchensteuer an.


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