Der Bundesgerichtshof (BGH) hat 2021 den bisherigen AGB-Änderungsmechanismus für ungültig erklärt. Um unsere bisherige vertrauensvolle Geschäftsbeziehung rechtssicher fortzusetzen, benötigen wir Ihre aktive Zustimmung. Daher müssen Sie zu unseren Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) und Sonderbedingungen nochmals aktiv zustimmen.