Corona-Hilfe Bayern

Wie Bayern die Unternehmen in der Corona-Krise unterstützt

Neben der Bundesregierung arbeiten auch die Länder an Soforthilfen, die Unternehmen durch die Corona-Krise bringen sollen. Welche Unterstützungen durch das Bayerische Staatsministerium zur Verfügung stehen, erfahren Sie hier.

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Soforthilfe Corona

Für Unternehmen mit bis zu 250 Beschäftigten

 

Die Bayerische Staatsregierung hat ein Soforthilfeprogramm für kleinere Betriebe und Freiberufler eingerichtet, die durch die Coronakrise in eine existenzielle Notlage geraten sind. Die Soforthilfe ist nach der Zahl der Beschäftigten gestaffelt:

  • bis zu 5 Erwerbstätige 9.000 Euro,
  • bis zu 10 Erwerbstätige 15.000 Euro,
  • bis zu 50 Erwerbstätige 30.000 Euro,
  • bis zu 250 Erwerbstätige 50.000 Euro.
 
Anträge können gestellt werden. Wie das geht, darüber informiert das bayerische Wirtschaftsministerium. Die Bearbeitung der Anträge übernimmt, abhängig davon, wo die Betriebsstätte liegt, die jeweilige Bezirksregierung oder die Stadtverwaltung München.

Corona-Schutzschirm-Kredit und Bürgschaften

Corona-Schutzschirm-Kredit

Der Corona-Schutzschirm-Kredit mit obligatorischer 90-prozentiger Haftungs­freistellung wird zur Unterstützung der bayerischen Wirtschaft bei der Bewältigung der wirtschaftlichen Auswirkungen der Corona-Krise ausgereicht.

Bürgschaften

  • Antragsberechtigt: Mittelständische gewerbliche Unternehmen und Angehörige der Freien Berufe.
  • Bürgschaften der LfA können grundsätzlich auch für Betriebsmittel beantragt werden.
  • Der maximale Bürgschaftssatz wird – für Betriebsmittel-, Rettungs- und Umstrukturierungsbürgschaften sowie bei Konsolidierungsdarlehen – auf einheitlich 90 Prozent des Kreditbetrages angehoben.
  • Bei Bürgschaften der LfA bis 500.000 Euro gilt auch das vereinfachte Beantragungs- und Bearbeitungsverfahren wie bei Haftungsfreistellungen bis 500.000 Euro.
  • Bürgschaften der LfA werden bis zu einem Betrag von 30 Millionen Euro übernommen. Darüber hinaus sind auch Staatsbürgschaften möglich.
  • Für Handwerk, Handel, Hotels und Gaststätten sowie Gartenbaubetriebe stehen Bürgschaften der Bürgschaftsbank Bayern GmbH zur Verfügung.
  • Auf eine persönliche Mithaftung kann verzichtet werden, soweit in diese nicht problemlos eingewilligt werden kann.
  • Beantragung: Bei Ihrer Hausbank

Tilgungsaussetzung und Stundung bei bestehenden Krediten

  • Für bestehende LfA-Programmdarlehen bietet die LfA eine einfache und schnelle Möglichkeit einer Tilgungsaussetzung für bis zu vier Raten an.
  • Beantragung: Bei Ihrer Bank