Gremien und Organe

Vorstand, Aufsichtsrat und Vertreterversammlung

Die Raiffeisenbank München-Süd wurde 1924 von 21 Einwohnern aus Forstenried, Solln und Neuried als „Spar- und Darlehenskassenverein“ gegründet.

Seit der Gründung gestalten die Menschen aus der Region die Geschicke unserer Bank aktiv mit. Erfahren Sie mehr über die Organe und Gremien Ihrer Raiffeisenbank München-Süd eG und die Menschen darin.

Vorstand

Wir führen zum Erfolg

Der Vorstand Ihrer Raiffeisenbank München-Süd eG besteht aus zwei Mitgliedern, die vom Aufsichtsrat bestellt wurden. Sie leiten die Bank eigenverantwortlich, vertreten sie nach außen und führen die Geschäfte. Der Vorstand ist dem Aufsichtsrat und den Mitgliedern der Bank zur Rechenschaft verpflichtet.

Werner Nottensteiner

Zoran Gubic


Aufsichtsrat

Wir kontrollieren den Erfolg

Der Aufsichtsrat wird von der Vertreterversammlung gewählt. Er überwacht die Geschäftsführertätigkeit und kontrolliert die Geschäftsergebnisse. Der Aufsichtsrat prüft zudem den Jahresabschluss und berichtet einmal jährlich in der Vertreterversammlung über diese Prüfung.

Dr. Thomas Böttner

Claudia Schießl

Joachim Sickendiek

Nina Angerbauer

Thomas Schweiger

Clemens Bachmann


Vertreterversammlung

Das eG im Namen verrät es – wie alle Volksbanken und Raiffeisenbanken ist auch die Raiffeisenbank München-Süd eG eine eingetragene Genossenschaft. Die Basis jeder Genossenschaft sind ihre Mitglieder, die über ihr Stimmrecht das Geschehen in der Bank beeinflussen können. Die Raiffeisenbank München-Süd hat davon 6.715. Die Mitglieder sind dabei nicht nur Kunden, sondern auch gleichzeitig Inhaber von Genossenschaftseinlagen und somit Miteigentümer der Bank. In der Satzung Raiffeisenbank München-Süd ist die wirtschaftliche Förderung der Mitglieder fest im Zweck der Genossenschaft verankert.

Die Mitglieder wählen alle vier Jahre Vertreter, die die Interessen der Mitglieder als ausgewählte Repräsentanten gegenüber der Bank vertreten. Derzeit gehören 68 Vertreterinnen und Vertreter diesem Gremium an, das jährlich auf der Vertreterversammlung zusammenkommt.

Die Vertreterversammlung beschließt wichtige Angelegenheiten der Genossenschaftsbank, wie beispielsweise die Feststellung des Jahresabschlusses, die Verwendung des Jahresüberschusses und Änderungen der Satzung.

Das Gremium bestimmt zudem über die Entlastung des Vorstands und des Aufsichtsrats, wie man es auch von Hauptversammlungen einer Aktiengesellschaft kennt. Zusätzlich werden hier auch die Aufsichtsratsmitglieder gewählt. Die Regelungen zum Vertreteramt und zur Vertreterversammlung sind in der Satzung festgelegt.

In der Vertreterversammlung vom 27.06.2023 wurden folgende wesentliche Beschlüsse gefasst:

 

  • Änderung der Satzung

Der Deutsche Genossenschafts- und Raiffeisenverband als Dachverband der deutschen Genossenschaftsorganisation sowie der Bundesverband der Deutschen Volks- und Raiffeisenbanken haben die neuen Mustersatzungen im Februar 2023 veröffentlicht. Die letzten Änderungen der Mustersatzungen sind im Juni 2020 und demnach mitten im „ersten Lockdown“ vorgestellt worden. Damals ging es in erster Linie um die Möglichkeit, Vertreterversammlungen ganz oder teilweise schriftlich oder elektronisch durchzuführen.
Auf die in der Versammlungspraxis der vergangenen Jahre gesammelten positiven Erfahrungen hat der Gesetzgeber nun reagiert und eine gesetzliche Grundlage für das Abhalten von Vertreterversammlungen unter gänzlicher oder teilweiser Nutzung von elektronischen Kommunikationsmitteln geschaffen. Dieses gilt auch für Vorstands- und Aufsichtsratssitzungen.
Daran sind nun die Mustersatzungen angepasst worden. Außerdem sind weitere Gesetzesänderungen berücksichtigt und Änderungsvorschläge aus der Praxis umgesetzt worden. Die Synopse mit der Kenntlichmachung der zu beschließenden Änderungen sowie der gesamte neue Satzungstext wurde den Vertretern mit der Einladung zur Vertreterversammlung zur Verfügung gestellt.

Die Vertreterversammlung genehmigte diesen Tagesordnungspunkt in offener Abstimmung einstimmig.

 

  • Verschmelzung der Forstenrieder Raiffeisen-Immobilien GmbH mit der Raiffeisenbank München-Süd eG

Die Forstenrieder Raiffeisen-Immobilien GmbH ist eine 100prozentige Tochtergesellschaft der Raiffeisenbank München-Süd eG und verwaltete bisher ausschließlich die Immobilie Liesl-Karlstadt-Str. 30. Zur Bereinigung des Immobilienbestandes von Bank und Tochterfirma wurde der Vertreterversammlung die Verschmelzung dieser Tochtergesellschaft mit der Raiffeisenbank München-Süd eG zur Genehmigung vorgelegt.

Es wurde ausgeführt, dass der Verschmelzungsvertrag, die drei letzten Jahresabschlüsse der Bank und der GmbH sowie das Prüfungsgutachten des Genossenschaftsverbandes Bayern e.V. seit der Einberufung der Vertreterversammlung in den Geschäftsräumen der Hauptstelle zur Einsicht auslagen.
Der Genossenschaftsverband hat als zuständiger Prüfungsverband die rechtlichen und steuerrechtlichen Grundlagen geprüft und keine Einwände gegen die Verschmelzung erhoben. Die Vertreterversammlung stimmte der Verschmelzung der Forstenrieder Raiffeisen-Immobilien GmbH mit der Raiffeisenbank München-Süd eG in offener Abstimmung einstimmig zu.