Das eG im Namen verrät es – wie alle Volksbanken und Raiffeisenbanken ist auch die Raiffeisenbank München-Süd eG eine eingetragene Genossenschaft. Die Basis jeder Genossenschaft sind ihre Mitglieder, die über ihr Stimmrecht das Geschehen in der Bank beeinflussen können. Die Raiffeisenbank München-Süd hat davon 6.715. Die Mitglieder sind dabei nicht nur Kunden, sondern auch gleichzeitig Inhaber von Genossenschaftseinlagen und somit Miteigentümer der Bank. In der Satzung Raiffeisenbank München-Süd ist die wirtschaftliche Förderung der Mitglieder fest im Zweck der Genossenschaft verankert.
Die Mitglieder wählen alle vier Jahre Vertreter, die die Interessen der Mitglieder als ausgewählte Repräsentanten gegenüber der Bank vertreten. Derzeit gehören 68 Vertreterinnen und Vertreter diesem Gremium an, das jährlich auf der Vertreterversammlung zusammenkommt.
Die Vertreterversammlung beschließt wichtige Angelegenheiten der Genossenschaftsbank, wie beispielsweise die Feststellung des Jahresabschlusses, die Verwendung des Jahresüberschusses und Änderungen der Satzung.
Das Gremium bestimmt zudem über die Entlastung des Vorstands und des Aufsichtsrats, wie man es auch von Hauptversammlungen einer Aktiengesellschaft kennt. Zusätzlich werden hier auch die Aufsichtsratsmitglieder gewählt. Die Regelungen zum Vertreteramt und zur Vertreterversammlung sind in der Satzung festgelegt.